Hausbesitzer sind verpflichtet, öffentliche Versorgungseinrichtungen vor Schäden zu schützen. Dafür genügen in der Regel wenige Handgriffe. So sollten Außentüren und Fenster in Kellerräumen über den Winter geschlossen bleiben. Zusätzlich müssen Ventile und Wasserzähler in ungeheizten Räumen mit wärmedämmendem Material umwickelt werden, das es zum Beispiel in jedem Baumarkt gibt.
Wasserleitungen und Wasserzähler in Gartenanlagen oder Wochenendhäusern sollten vor dem ersten Frost außer Betrieb genommen und komplett entleert werden. Der Initiativkreis rät dazu, den Hauptwasserhahn zu schließen und das Entleerungsventil über die kalte Jahreszeit geöffnet zu lassen sowie freiliegende Wasserleitungen entsprechend zu dämmen.
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